02-11-2013, 13:37
Die Frage hat nichts mit Skippies Fall zu tun und ist in der faq längst beantwortet, sicher auch bei Ibykus. Der Tatrichter hat unabhängig von einem Familiengerichtsurteil zu ergründen, wie es um die Leistungsfähigkeit des Angeklagten stand. Er ist nicht an Erkenntnisse des Familienrichters gebunden, egal wie die ausgesehen haben. Das sind Grundlagen, die für Skippie kein Thema sind.