02-11-2013, 15:59
Ich weiss nicht, was sie beschreibt. Der Text ist teilweise absurd unlogisch. So hätte sie gerne, dass der Mehrbarf für Alleinerziehende beim Wechselmodell auf den Unterhaltsbedarf des Kindes draufgeschlagen wird. Irre. Diese "Logik" umgesetzt würde für das Residenzmodell bedeuten, dass der dort gezahlte Mehrbedarf an den alleinerziehenden Elternteil zugunsten einer Kindesunterhaltserhöhung nicht mehr gezahlt werden würde. Einfach alles in einen immer weiter aufgeblähten Kindesunterhalt packen. Jede Ausgabe als Kindesbedarf umdeklarieren.
Sie merkt nicht mal, wie sie grandios über ihre eigenen "Argumente" stolpert. Beim Fast-Wechselmodell rechnet sie alles herunter, damit trotz starker Mitbetreuung der Unterhalt nicht geringer wird, um dann beim hälftigen Wechselmodell plötzlich Mehrkosten zu erfinden, die natürlich (anwaltlich abkassierbare und nett verfahrenserzeugende) Rechnungen und gegenseitige Zahlungen zur Folge haben.
In ihrer Haltung steht sie irgendwo in den altfeministischen 1970er Jahren, das zeigt sich besonders in Sätzen wie "Dies hat auch damit zu tun, dass die Kindesunterhaltsbeiträge des betreuenden Elternteils, der ‚nicht zahlt‘, aber Naturalunterhalt in vielfacher Hinsicht leistet, unterschätzt und unterbewertet werden." Da glänzt sie wieder, die Schmerzensmutter die am Waschtag am Flussufer kniet, um Windeln zu schrubben. Sie ignoriert absichtlich völlig, wie stark die öffentliche Kinderbetreuung und Ganztagesschulen ausgeweitet wurden, an deren Kosten sich im Übrigen Undank dem BGH auch der Nichtbetreuuende zu beteiligen hat.
Sie verzwirbelt sich auch bei den Begriffen "Lebensstellung" und "Bedarf" und verbindet sie in falscher Weise. Das sieht alles so aus, als ginge es ihr nur um ein bestimmtes Ergebnis und die Hinführung dazu legt man sich halt passend zurecht. So ähnlich, wie es viele Richter auch beim Unterhalt praktizieren.
Das Problem ist eben, dass Querschläger wie sie das gesprochene Recht durchaus mitgestalten. Irgendeiner wird mit dem Verweis auf ihr Elaborat Recht sprechen. Wir können dem nur entgegentreten, indem wir unsere Quellen, z.B. die Arbeit von Sünderhauf nach Kräften publik machen. Dieser Thread als Sammelstelle für Studien mag dazu beitragen.
Sie merkt nicht mal, wie sie grandios über ihre eigenen "Argumente" stolpert. Beim Fast-Wechselmodell rechnet sie alles herunter, damit trotz starker Mitbetreuung der Unterhalt nicht geringer wird, um dann beim hälftigen Wechselmodell plötzlich Mehrkosten zu erfinden, die natürlich (anwaltlich abkassierbare und nett verfahrenserzeugende) Rechnungen und gegenseitige Zahlungen zur Folge haben.
In ihrer Haltung steht sie irgendwo in den altfeministischen 1970er Jahren, das zeigt sich besonders in Sätzen wie "Dies hat auch damit zu tun, dass die Kindesunterhaltsbeiträge des betreuenden Elternteils, der ‚nicht zahlt‘, aber Naturalunterhalt in vielfacher Hinsicht leistet, unterschätzt und unterbewertet werden." Da glänzt sie wieder, die Schmerzensmutter die am Waschtag am Flussufer kniet, um Windeln zu schrubben. Sie ignoriert absichtlich völlig, wie stark die öffentliche Kinderbetreuung und Ganztagesschulen ausgeweitet wurden, an deren Kosten sich im Übrigen Undank dem BGH auch der Nichtbetreuuende zu beteiligen hat.
Sie verzwirbelt sich auch bei den Begriffen "Lebensstellung" und "Bedarf" und verbindet sie in falscher Weise. Das sieht alles so aus, als ginge es ihr nur um ein bestimmtes Ergebnis und die Hinführung dazu legt man sich halt passend zurecht. So ähnlich, wie es viele Richter auch beim Unterhalt praktizieren.
Das Problem ist eben, dass Querschläger wie sie das gesprochene Recht durchaus mitgestalten. Irgendeiner wird mit dem Verweis auf ihr Elaborat Recht sprechen. Wir können dem nur entgegentreten, indem wir unsere Quellen, z.B. die Arbeit von Sünderhauf nach Kräften publik machen. Dieser Thread als Sammelstelle für Studien mag dazu beitragen.