03-11-2013, 06:30
Hallo,
ich frage hier für einen Freund. Der ist selbstständig mit unregelmässigen Einkommen. Zahlt im Moment 50 Euro unter dem Mindestunterhalt.
Das wurde so mit dem JA abgesprochen. Titel liegt vor über die volle Höhe.
Das Jugendamt will erneut eine Einkommens Auskunft. Was bei seiner unordentlichen Buchführung aufwendig ist.
Zuletzt wurde Auskunft im März gegeben. Kann das JA schon wieder eine Auskunft anfordern? Gilt auch hier die 2 Jahresfrist?
Einkommen hat sich nicht wesentlich geändert. Meiner Meinung nach gilt die zwei Jahresfrist.
Viele Grüsse
ich frage hier für einen Freund. Der ist selbstständig mit unregelmässigen Einkommen. Zahlt im Moment 50 Euro unter dem Mindestunterhalt.
Das wurde so mit dem JA abgesprochen. Titel liegt vor über die volle Höhe.
Das Jugendamt will erneut eine Einkommens Auskunft. Was bei seiner unordentlichen Buchführung aufwendig ist.
Zuletzt wurde Auskunft im März gegeben. Kann das JA schon wieder eine Auskunft anfordern? Gilt auch hier die 2 Jahresfrist?
Einkommen hat sich nicht wesentlich geändert. Meiner Meinung nach gilt die zwei Jahresfrist.
Viele Grüsse
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