03-11-2013, 10:27
Wieviel "angemessener Unterhalt" ist, wird übrigens recht klar im BGB festgelegt, §1610 BGB: Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt)
Danach beginnen die Interpretationen durch Juristen. In der Praxis ist es nur die Lebensstellung des Abwesenden, die das Mass des Unterhalts bestimmt. Das ist zwar ebenfalls absurd, aber nur so lässt sich ein unbedingter Unterhaltsgeldfluss im Residenzmodell installieren. Wenn die Betreuung den gleichen Gegenwert wie der Barunterhalt hat, dann ist exakt dieselbe Betreuung mal sehr viel und mal gar nichts wert, je nach dem wie reich jemand ist, der gar nicht da ist.
Aber ich habe noch einen guten Tip für die armen Anwälte wie Scheiwe, die Umsätze durch das Wechselmodell in Gefahr sehen: Bei allen Streitigkeiten ums Kindesunterhaltsgeld muss die Vermögenssorge des Kindes erst auf einen Dritten übertragen werden. Natürlich einen "fachkundigen" Juristen, einen Anwalt des Kindes. Ansonsten können die Eltern sich nicht gegenseitig beharken, keiner ist berechtigt das Kind zu vertreten und sie unterliegen Interessenkonflikten. Da lassen sich trefflich Rechnungen schreiben!
Danach beginnen die Interpretationen durch Juristen. In der Praxis ist es nur die Lebensstellung des Abwesenden, die das Mass des Unterhalts bestimmt. Das ist zwar ebenfalls absurd, aber nur so lässt sich ein unbedingter Unterhaltsgeldfluss im Residenzmodell installieren. Wenn die Betreuung den gleichen Gegenwert wie der Barunterhalt hat, dann ist exakt dieselbe Betreuung mal sehr viel und mal gar nichts wert, je nach dem wie reich jemand ist, der gar nicht da ist.
Aber ich habe noch einen guten Tip für die armen Anwälte wie Scheiwe, die Umsätze durch das Wechselmodell in Gefahr sehen: Bei allen Streitigkeiten ums Kindesunterhaltsgeld muss die Vermögenssorge des Kindes erst auf einen Dritten übertragen werden. Natürlich einen "fachkundigen" Juristen, einen Anwalt des Kindes. Ansonsten können die Eltern sich nicht gegenseitig beharken, keiner ist berechtigt das Kind zu vertreten und sie unterliegen Interessenkonflikten. Da lassen sich trefflich Rechnungen schreiben!