03-11-2013, 11:44
Vor kurzem schon gefragt: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8198
Aber er ist da offenbar schon eine Stufe tiefer in der Sklaverei angelangt. Wenn er keine Auskunft gibt, beendet das Jugendamt halt die Vollstreckungsaussetzung. Mit der unterhaltsrechtlichen Auskunft gemäss §1605 BGB hat das nichts zu tun. Die Antwortet lautet also: Nein, er muss keine Auskunft geben. Das Jugendamt tut dann das, was es seit Existenz des Titel längst hätte tun können: Vollstrecken. Gibt er Auskunft, dann tut es das Jugendamt vielleicht im Moment noch nicht.
Wieso schickst du ihn nicht selber her?
Aber er ist da offenbar schon eine Stufe tiefer in der Sklaverei angelangt. Wenn er keine Auskunft gibt, beendet das Jugendamt halt die Vollstreckungsaussetzung. Mit der unterhaltsrechtlichen Auskunft gemäss §1605 BGB hat das nichts zu tun. Die Antwortet lautet also: Nein, er muss keine Auskunft geben. Das Jugendamt tut dann das, was es seit Existenz des Titel längst hätte tun können: Vollstrecken. Gibt er Auskunft, dann tut es das Jugendamt vielleicht im Moment noch nicht.
Wieso schickst du ihn nicht selber her?