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Gilt §170 StGB auch bei Ehegattenunterhalt?
#4
(02-11-2013, 19:45)MitGlied schrieb: Im Gegensatz zum Kind kann eine Erwachsene ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, wodurch der Beweis, dass die Existenz gefährdet wird deutlich schwerer zu führen sein wird.
nicht die Existenz, sondern der Lebensbedarf! muss wenigstens gefährdet sein.
Die Existenz zu sichern ist Aufgabe des SGB II!
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RE: Gilt §170 StGB auch bei Ehegattenunterhalt? - von Ibykus - 03-11-2013, 12:48
RE: Gilt §170 StGB auch bei Ehegattenunterhalt? - von Bernie - 04-11-2013, 11:47
RE: Gilt §170 StGB auch bei Ehegattenunterhalt? - von Ibykus - 04-11-2013, 11:55

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