03-11-2013, 13:07
Man wird dem wohl soweit folgen können, dass es erhöhte Kosten verursacht, wenn ein Kind in 2 Haushalten lebt; verbrauchsunabhängig vorgehaltene Leistungen verursachen Leerkosten, da sie nur teilweise zur Deckung des kindlichen Bedarfes eingesetzt werden können.
Dass diese beim Wechselmodell höher wären als beim Residenzmodell, ist m. E. nicht belegt: Sie fallen nur unterhaltsrechtlich i. d. R. schlicht unter den Tisch; m. a. W.: der Barunterhaltspflichtige hat seine und darf sie behalten - über den Barunterhalt finanziert er zudem die Leerkosten beim betreuenden Elternteil, dies um so mehr, als er Umgang wahrnimmt. Einsparungen des betreuenden Elternteils bei den verbrauchsabhängigen Kosten verbleiben bei diesem, während infolge des Umgangs beim barunterhaltspflichtigen Elternteil durch Umgang zusätzliche verbrauchsabhängige Kosten entstehen.
Man muß sich dazu klar machen, dass weder Leerkosten noch nicht getätigter Verbrauch mit dem kindlichen Bedarf zu tun haben und damit richtiger Weise in der jeweiligen elterlichen Sphäre zur Wirkung kommen sollten.
Dass diese beim Wechselmodell höher wären als beim Residenzmodell, ist m. E. nicht belegt: Sie fallen nur unterhaltsrechtlich i. d. R. schlicht unter den Tisch; m. a. W.: der Barunterhaltspflichtige hat seine und darf sie behalten - über den Barunterhalt finanziert er zudem die Leerkosten beim betreuenden Elternteil, dies um so mehr, als er Umgang wahrnimmt. Einsparungen des betreuenden Elternteils bei den verbrauchsabhängigen Kosten verbleiben bei diesem, während infolge des Umgangs beim barunterhaltspflichtigen Elternteil durch Umgang zusätzliche verbrauchsabhängige Kosten entstehen.
Man muß sich dazu klar machen, dass weder Leerkosten noch nicht getätigter Verbrauch mit dem kindlichen Bedarf zu tun haben und damit richtiger Weise in der jeweiligen elterlichen Sphäre zur Wirkung kommen sollten.
Wer nicht taktet, wird getaktet...