03-11-2013, 13:21
(03-11-2013, 13:07)wackelpudding schrieb: Dass diese beim Wechselmodell höher wären als beim Residenzmodell, ist m. E. nicht belegt
Korrekt. Die Kosten sind ja nicht einmal für das Residenzmodell belegt, was Scheiwe ja selber zugeben muss. Trotzdem kommt der grosse Hammer der Pauschaltabelle aus Düsseldorf millionenfach zur Anwendung. Wenn sich Umgangselternteile darauf berufen, das Kind hätte einen geringeren Restbarunterhaltsbedarf (zum Beispiel, weil der Umgangselternteil regelmässig Kleidung für es besorgt und das nachweist), so wird man grundsätzlich vom Richter mit lautem Lachen aus dem Gerichtssaal geblasen. Das Fass der Senkung ist tabu, das Fass der Erhöhung machen alle gerne auf.
Dass die Kosten nicht transsparent sind, hat mehrere Gründe. Dann wären sie nämlich auch variabler, denn nicht anfallende Bestandteile könnten in Frage gestellt werden. Vor der dann drohenden Rechnerei haben sogar die Juristen Angst. Es ist aber allen bewusst, dass eine rein bedarfsorientierte Berechnung ungerechter Wahnsinn wäre im kafakesken Bemühen, totale Gerechtigkeit herzustellen. Die meisten anderen Länder machen diesen Quatsch schon von vornherein nicht mit und legen feste Prozentzahlen des Einkommens der Eltern zugrunde.