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Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen?
#16
(03-11-2013, 13:31)Antragsgegner schrieb: Ich würde von mir aus nur einen Vergleich anbieten, wenn er sich um die 300€ bewegen würde, die könnte ich noch stemmen. Dann mit dem Recht, alles auf einmal zu bezahlen und Begrenzung bis das Kind 3 ist und danach keine weiteren Forderungen mehr möglich sind.

Habe auch versucht einen Vergleich mit der EX auszuhandeln mit dem Erfolg das ich jetzt die Vermögensauskunft abgegeben habe.

Bei einem Vergleich hätte Sie jeden Monat den Betrag x bekommen...Nach Abgabe der Vermögensauskunft = 0.

Hauptsache ich habe was Schriftliches falls wieder ein § 170 in den Briefkasten flattert.

Habe auch nicht gewusst das die Kindesmutter Ratenzahlungen vom Gerichtsvollzieher ablehnen kann. Mein RA meinte das könnte nur beim 170er Probleme geben.

Versuch es mit dem Vergleich und ich hoffe Sie ist so Schlau es auch anzunehmen.
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RE: Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen? - von Arminius - 03-11-2013, 15:02

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