03-11-2013, 19:22
(03-11-2013, 18:21)wackelpudding schrieb: Mir scheint der implizite Anspruch zu bestehen, dass das Kind die Lebensstellung des besserverdienenden Elternteils jederzeit teilen können soll - auch im Zusammemleben mit dem wirtschaftlich schwächeren Elternteil. Das geht aber nur, wenn dieser subventioniert wird.
Wie alle speziellen Ideen scheitert dieser (erfundene) Anspruch, wenn die Anforderungen allgemeiner werden, z.B. das Wechselmodell praktiziert wird.
Auch bei zusammenlebenden Eltern haben Kinder einen ganz unterschiedlichen Lebensstil, meist unabhängig vom Elterneinkommen. Gerade reiche Eltern sind oft vorsichtig und halten die Kinder eher knapp. Wo ist denn da der Anspruch des Kindes darauf, die Lebensstellung der Eltern zu teilen? Wieso soll so ein Anspruch eigentlich urplötzlich bei einer Elterntrennung einsetzen? Vor diesem Hintergrund klingt nur §1610 BGB korrekt: Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen. Wie diese Lebensstellung aussieht, bestimmen die Eltern (in den üblichen Grenzen, in Lumpen muss deshalb natürlich kein Kind rumlaufen), die leitet sich nicht vollautomatisch von Einem oder Beiden ab.