03-11-2013, 21:34
(06-09-2013, 12:15)Petrus schrieb: Wieder hat es einen erwischt:
"Strohballen-Mord": Wie ein Verurteilter gegen die Justiz kämpft (Spon, 06.09.2013)
...
Jetzt isser wieder da und auch wieder eingesperrt: Strohballenmörder wieder in Straubing (da er verurteilt ist, darf er auch als Mörder bezeichnet werden).
Sein neuer Anwalt will die Wiederaufnahme erwirken (STPO 359). Allerdings hatte bereits der BGH das OLG Urteil bestätigt. Was ein renommierter Strafverteidger dazu sagt:
Der Verteidiger in der Wiederaufnahme - Rechtsanwalt / Attorney at law Dr. iur. h.c. Gerhard Strate
Zitat:... Problem fast jeder Wiederaufnahme ist deren Finanzierung. ... Verurteilte hat in der Regel sein gesamtes Hab und Gut verloren ..., die seine Verurteilung und schließlich auch die Rechtskraft des Urteils nicht haben verhindern können. ... die Wiederaufnahme für den Anwalt in der Regel ein pro-bono-Mandat ist. Ein solches Mandat kann nur geführt werden, wenn andere Mandanten im Ergebnis hierfür mitbezahlen.
So siehts aus, wenn man kein Geld hat - no money no justice.

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