03-11-2013, 21:45
(03-11-2013, 12:48)Ibykus schrieb: nicht die Existenz, sondern der Lebensbedarf! muss wenigstens gefährdet sein.
Wtf is the Lebensbedarf. Hier stehts: http://www.juraforum.de/lexikon/lebensbedarf
Zitat:Laut einem Urteil des BGH bemisst sich der angemessene Lebensbedarf der Unterhaltsberechtigten nach dem Einkommen laut § 1578 b BGB, welches ohne Ehe und Kindererziehung aus eigenen Einkünften erzielt hätte werden können.
https://t.me/GenderFukc