04-11-2013, 18:22
(04-11-2013, 17:12)Antragsgegner schrieb: ....... und sobald der GV vor der Tür steht bin ich am nächsten Tag beim Chef um weniger zu arbeiten.
So lange würde ich nicht zuwarten. Versuche gleich, hier etwas zu regeln. Du wirst Einkommensnachweise für die letzten 12 Monate vorlegen dürfen, je niedriger der Durchschnittsverdienst, umso günstiger. Wenn du sofort weniger verdienst, und du wirst im März 2014 aufgefordert, für das Hauptsacheverfahren die Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate vorzulegen, dann hast du von April 2013 bis Oktober 2013 ein höheres Einkommen und von November 2013 bis März 2014 ein geringeres - was den Durchschnitt drückt. Wenn der GV vor der Tür steht ist es zu spät.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1