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LSG Bayern L 7 AS 191/12 v. 10.07.13 - Fahrtkostenerstattung Umgangswahrnehmung
#6
(04-11-2013, 17:57)raid schrieb: Weiß man, ob dieses Urteil bereits rechtskräftig ist?

Da eine Revision nicht zugelassen wurde, ist es rechtskräftig.

Man könnte das Ganze höchstens noch dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorlegen. Nur das Bundesverfassungsgericht kann eine rechtskräftige Entscheidung aufheben.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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