Was tun, wenn Exe aus lauter Bosheit die Anlage U nicht unterzeichnet ans Finanzamt gibt?
Mein Fall: der in 2012 gezahlte Trennungsunterhalt wurde in der Einkommenssteuererklärung 2012 geltend gemacht und im Einkommenssteuerbescheid 2012 vorläufig akzeptiert, weil Zahlungen mit Gerichtsurteil und Zahlungsbelegen bewiesen wurden. Der Einkommenssteuerbescheid erging unter dem Vorbehalt, dass eben die Ehefrau diese Anlage U beibringt.
Ich habe gegen diesen Einkommenssteuerbescheid Widerspruch eingelegt, aber nicht wegen dieser Sache, sondern wegen der Anerkennung der Kosten der Scheidung. Das Finanzamt hat mir nur die Hälfte anerkannt, weil es anhand der eingereichten Belege nicht trennen konnte, ob nicht auch ein Teil der Anwalts- und Gerichtskosten für Sorgerechtsverfahren u.a. aufgewendet wurde.
Sei´s drum. Ich habe hartnäckig meinem Widerspruch nachgebohrt (weil im April eingelegt und immer noch keinen Bescheid erhalten), bei dieser Gelegenheit fiel der Sachbearbeiterin im Finanzamt natürlich auch der Vorbehalt bezüglich des Trennungsunterhalts / fehlende Anlage U auf. Sie hat in den Raum gestellt, dass mir in der Einkommenssteuererklärung 2013, sofern diese Anlage U nicht beikommt,der Steuervorteil rsp. das Ehegattensplitting nicht anerkannt wird und ich die Steuern nachzahlen müsse!
Das Bittere daran: in 2012 waren es "nur" 6.000.- Euro Ehegattenunterhalt, in 2013 werden es in Summe über 17.000.- Euro sein, weil ich im Juli noch 8.500.- € an Trennungsunterhalt nachzahlen durfte (Entscheid OLG Stuttgart; gefordert waren 25.000.- ).
Ich will jetzt auf jeden Fall folgendes versuchen: da der Einkommenssteuerbescheid 2012 hinsichtlich des Ehegattenunterhalts nur vorläufig erteilt war, will ich die Nachzahlung von 8.500.- Euro als Trennungsunterhalt in 2012 geltend machen. Der maximal anrechenbare Betrag an Ehegattenunterhalt liegt bei 13.805.- Euro jährlich; alles was darüber hinausgeht guckt der Unterhaltspflichtige durch die Finger.....somit hätte ich 23.000.- Euro Trennungsunterhalt für zwei Jahre auch gleichmässig auf zwei Steuer-Jahre verteilt.
Was aber macht man mit einer renitenten Exe, die diese verdammte Anlage U nicht unterschreiben will?
Austriake
Mein Fall: der in 2012 gezahlte Trennungsunterhalt wurde in der Einkommenssteuererklärung 2012 geltend gemacht und im Einkommenssteuerbescheid 2012 vorläufig akzeptiert, weil Zahlungen mit Gerichtsurteil und Zahlungsbelegen bewiesen wurden. Der Einkommenssteuerbescheid erging unter dem Vorbehalt, dass eben die Ehefrau diese Anlage U beibringt.
Ich habe gegen diesen Einkommenssteuerbescheid Widerspruch eingelegt, aber nicht wegen dieser Sache, sondern wegen der Anerkennung der Kosten der Scheidung. Das Finanzamt hat mir nur die Hälfte anerkannt, weil es anhand der eingereichten Belege nicht trennen konnte, ob nicht auch ein Teil der Anwalts- und Gerichtskosten für Sorgerechtsverfahren u.a. aufgewendet wurde.
Sei´s drum. Ich habe hartnäckig meinem Widerspruch nachgebohrt (weil im April eingelegt und immer noch keinen Bescheid erhalten), bei dieser Gelegenheit fiel der Sachbearbeiterin im Finanzamt natürlich auch der Vorbehalt bezüglich des Trennungsunterhalts / fehlende Anlage U auf. Sie hat in den Raum gestellt, dass mir in der Einkommenssteuererklärung 2013, sofern diese Anlage U nicht beikommt,der Steuervorteil rsp. das Ehegattensplitting nicht anerkannt wird und ich die Steuern nachzahlen müsse!
Das Bittere daran: in 2012 waren es "nur" 6.000.- Euro Ehegattenunterhalt, in 2013 werden es in Summe über 17.000.- Euro sein, weil ich im Juli noch 8.500.- € an Trennungsunterhalt nachzahlen durfte (Entscheid OLG Stuttgart; gefordert waren 25.000.- ).
Ich will jetzt auf jeden Fall folgendes versuchen: da der Einkommenssteuerbescheid 2012 hinsichtlich des Ehegattenunterhalts nur vorläufig erteilt war, will ich die Nachzahlung von 8.500.- Euro als Trennungsunterhalt in 2012 geltend machen. Der maximal anrechenbare Betrag an Ehegattenunterhalt liegt bei 13.805.- Euro jährlich; alles was darüber hinausgeht guckt der Unterhaltspflichtige durch die Finger.....somit hätte ich 23.000.- Euro Trennungsunterhalt für zwei Jahre auch gleichmässig auf zwei Steuer-Jahre verteilt.
Was aber macht man mit einer renitenten Exe, die diese verdammte Anlage U nicht unterschreiben will?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1