05-11-2013, 14:47
Exe auf Zustimmung verklagen. Laut meinem Steuerprogramm kann man die Exe verklagen, dass sie der Anlage U zustimmt.
Wichtig ist: Die Exe auf Zustimmung, also auf die Unterschrift verklagen. Nicht das Finanzamt oder so verklagen, das geht nicht.
Die Exe darf die Zustimmung nicht verweigern.
Wichtig ist: Die Exe auf Zustimmung, also auf die Unterschrift verklagen. Nicht das Finanzamt oder so verklagen, das geht nicht.
Die Exe darf die Zustimmung nicht verweigern.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.