(05-11-2013, 14:47)Antragsgegner schrieb: Die Exe darf die Zustimmung nicht verweigern.
Die macht das folgendermaßen: ich habe die Anlage U ausgefüllt und von mir unterschrieben in ihren Briefkasten geworfen. Dann Exe angerufen und gebeten, ebenfalls zu unterzeichnen und mir zurück zu geben.
Exe behauptet, Anlage U unterzeichnet ans Finanzamt geschickt zu haben. Ist dort aber nie angekommen.
Ich kenne meine Exe. Die tut alles, was mir schadet. Die hat diese Anlage U nie im Leben ans Finanzamt geschickt, einfach nur, um mir eins auszuwischen - sie bekommt schließlich ihren Trennungsunterhalt auf der Grundlage des Ehegattensplittings berechnet - um die Steuererstattung muss ich selber rennen, sie hat die Kohle schon zu jedem 1. auf dem Konto.....
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1