05-11-2013, 17:59
Irgenwo im ISUV Forum habe ich mal gelesen, das man
hilfsweise den TU auch als außergewöhnliche Belastung geltend
machen kann. Das spart ggf. eine Klage auf die Durchführung des Realsplittings. Dann allerdings nicht bis zu der genannten Höhe.
Vielleicht kannst du dir den Faden mal mit 'ner Searchengine
raussuchen.
hilfsweise den TU auch als außergewöhnliche Belastung geltend
machen kann. Das spart ggf. eine Klage auf die Durchführung des Realsplittings. Dann allerdings nicht bis zu der genannten Höhe.
Vielleicht kannst du dir den Faden mal mit 'ner Searchengine
raussuchen.