12-11-2013, 13:15
Das Urteil liegt mir nun im Volltext vor. Nach erster Durchsicht gibt es eigentlich der Zusammenfassung nicht hinzuzufügen.
Der wesentliche Kernsatz bleibt:
Der wesentliche Kernsatz bleibt:
Zitat:Da die Bedarfsgemeinschaften im Falle des umgangsbedingten Wechsels des Aufenthalts eines Kindes aber nicht personenidentisch sind, handelt es sich um zwei Ansprüche, die unterschiedlich hoch sein können und sich in zeitlicher Hinsicht ausschließen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #