13-11-2013, 09:30
Nun bin ich der Anregung von @Jessy doch gefolgt und habe ´mal beim Gericht angerufen um nachzufragen, was denn passiert, wenn seitens der Mutter niemand im Termin da ist. Dabei habe ich erfahren, dass die Post des Gerichtes an die Mutter zurück gekommem ist. Es sei aber davon auszugehen, dass es zu einer Entscheidung kommt, mit der keine Zeit für meinen Sohn verloren geht.
Die Beiständin meines Sohnes hat vorgeschlagen, das Ruhen der elterlichen Sorge der Mutter aus tatsächlichem Grund zu beantragen - wäre ja das mildere Mittel gegenüber dem Sorgerechtsentzug. Was ich so gefunden habe, geht das bei längerer Inhaftierung oder wenn jemand bei längerem Auslandsaufenthalt nicht erreichbar ist. Reicht es auch als tatsächlicher Grund, wenn jemand einfach seinen Briefkasten nicht leert?
Die Beiständin meines Sohnes hat vorgeschlagen, das Ruhen der elterlichen Sorge der Mutter aus tatsächlichem Grund zu beantragen - wäre ja das mildere Mittel gegenüber dem Sorgerechtsentzug. Was ich so gefunden habe, geht das bei längerer Inhaftierung oder wenn jemand bei längerem Auslandsaufenthalt nicht erreichbar ist. Reicht es auch als tatsächlicher Grund, wenn jemand einfach seinen Briefkasten nicht leert?
Wer nicht taktet, wird getaktet...