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Ein gutes Beispiel für Deutschland
#3
In Schweden gibt es keine Unterhaltsverpflichtungen unetr Erwachsenen. Nur Eltern sind ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig; das Wechselmodell ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel - wobei die schwedische Spielart so aussieht, dass die Kinder wohnen und in ihrer Wohnung abwechselnd einen Elternteil beherbergen......

Und noch was: ich habe das nur gehört und weiss nicht ob es stimmt, aber - wegen des komplizierten schwedischen Namensrechts wird automatisch bei jeder Geburt von Amts wegen per DNA-Analyse nachgeprüft, wer Vater des Säuglings ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Mutter verheiratet ist oder nicht.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Nachrichten in diesem Thema
Ein gutes Beispiel für Deutschland - von g_r - 13-11-2013, 12:22
RE: Ein gutes Beispiel für Deutschland - von Austriake - 13-11-2013, 14:32

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