13-11-2013, 18:03 
		
	
	
		das müssen wir noch mal angehen (es sei denn, jemand hat schon seine Erfahrungen damit gemacht):
Dem Kinde in angmessener Höhe gezahltes Taschengeld könnte man womöglich als Unterhaltsleistung von der SGB II-Stelle/ JobCenter einkommensmindernd anrechnen und aufstocken lassen.
Wer weiß was?
Sonst bereite ich schon mal eine Klage vor 
	
	
	
	
	
Dem Kinde in angmessener Höhe gezahltes Taschengeld könnte man womöglich als Unterhaltsleistung von der SGB II-Stelle/ JobCenter einkommensmindernd anrechnen und aufstocken lassen.
Wer weiß was?
Sonst bereite ich schon mal eine Klage vor
 
	
 
