13-11-2013, 18:48
wieso Unsinn??
Ein solcher Antrag ließe sich durchaus ordentlich und schlüssig begründen.
Kinder haben einen Anspruch auf Taschengeld. Die Höhe hängt sicher von den Lebensverhältnissen ihrer Eltern ab. Wenn ich als nicht sorgeberechtigter Vater verpflichtet bin, Unterhalt zu zahlen, dann ist fraglich, ob ich nicht befreiend wenigstens einen Teil meiner Schuld begleiche, wenn ich dem Kind Geld- oder geldwerte Vorteile zukommen lasse.
Ich gehe mal davon aus, dass es grds. gerne gesehen wird, wenn Geld fließt.
Ein solcher Antrag ließe sich durchaus ordentlich und schlüssig begründen.
Kinder haben einen Anspruch auf Taschengeld. Die Höhe hängt sicher von den Lebensverhältnissen ihrer Eltern ab. Wenn ich als nicht sorgeberechtigter Vater verpflichtet bin, Unterhalt zu zahlen, dann ist fraglich, ob ich nicht befreiend wenigstens einen Teil meiner Schuld begleiche, wenn ich dem Kind Geld- oder geldwerte Vorteile zukommen lasse.
Ich gehe mal davon aus, dass es grds. gerne gesehen wird, wenn Geld fließt.