13-11-2013, 18:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-11-2013, 19:36 von Tigerfisch.)
Taschengeld gibt dem gemeinsamen Kind doch derjenige bei dem es wohnt und derjenige der Unterhalt erhaelt. Wenn ein Unterhaltspflichtiger freiwillig Taschengeld zahlt ist das eventuell nicht rellevant. Ist es eventuell nicht auch ein wenig zu kaempferisch wegen so etwas zu klagen? Es gibt nur wenige Gruende die dafuer sprechen wueden. Einer waere wenn der Unterhaltsempfaenger gar kein Taschengeld zahlt und dementsprechend den Unterhaltszahler dadurch indirekt zwingt solches zu zahlen um dem Kind ein normales Leben unter seinen Freunden zu ermoeglichen. Aber auch das waere am Ende eine freiwillige Zahlung. Eingeklagt werden muesste, dass der Unterhaltsempfaenger angemessen und den Absprachen gemaess Taschengeld zahlt.