13-11-2013, 19:24
(13-11-2013, 17:44)Gr. Gurewitsch (gurimuri) schrieb: Soweit ich weiss, haben die Jobcenter eine derartige Praxis bisher noch nicht durchgeführt. Es ist allerdings zu befürchten, dass nach Veröffentlichung dieses Urteils, die Jobcenter möglicherweise ihre Praxis entsprechend ändern.
Herzlich Willkommen!
Soweit ich aus den einschlägigen Erwerbslosenforen entnehmen
kann, ist das schon heute gelebte Praxis. Häuftig Fragen dort Mütter
und Väter, ob die umgangsbedingte, durchgeführte Kürzung der Regelleistung durch die Jobcenter im Betreuungshaushalt rechtens ist.
Genau zu dieser Frage hat sich der Richter in meinem lfd. Verfahren zur temporären BG am LSG so geäußert, das er eine Verrechnung der Jobcenter am Wohnsitz des Umgangsberechtigten und am Wohnsitz der Kinder aus Gründen der Praktikabilität für unangemessen hält. Der zuständige Senat fährt nicht zwingend auf der BSG-Linie und so bleibt es noch spannend, was hier entschieden wird.
Passend dazu:
Verwaltungskosten in deutschen Jobcentern: Arbeitsministerium ist von der Erfassung des Chaos selbst überfordert
http://www.l-iz.de/Politik/Kassensturz/2...52092.html
Nach einer noch sehr jungen Anfrage der Linken (Sabine Zimmermann) in der Fragestunde an den deutschen Bundestag gibt
es bei dem BMAS nicht mal eine statistische Erhebung von den ausgezahlten Geldern aus dem Härtefallkatalog für die Umgangswahrnehmung.
Plenarprotokoll v. 15.05.2013, Frage 50 und 51, Drucksache 17/13393
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17239.pdf