13-11-2013, 19:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-11-2013, 20:04 von Tigerfisch.)
Wo das steht? Ibykus, das kann ich dir mit Belegen nicht beantworten, aber es ist mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit genau so. Ich habe dieses Thema einmal frueher (vor einigen Monaten) sehr intensiv gegoogelt. Taschengeldzahlungen in angemessener Hoehe sind wahrscheinlich (Bundeslaender in der BRD sind allerdings hier wahrscheinlich auch unabhaehigiug vom Bund) Sache des Unterhaltsempfaengers. Wenn der Unterhaltszahler mehr Taschengeld fuer sein Kind moechte, kann er das Einklagen oder auch einfach selbst direkt an sein Kind zahlen (Rechte erzeiehlt er damit allerdings wahrscheinlich nicht). Taschengeld in angemessener Hoehe muss wahrscheinlich primaer der Unterhaltsempfaenger leisten. Ich hoffe, ich habe mich nicht verlesen damals.