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Unterhalt / Gehaltserhöhung
#4
Ja, man muss sein Einkommen rückwirkend offen legen, deshalb wäre die Konstellation: Lohnerhöhung jetzt, Auskunft in einem Jahr maximal üngünstig. Wäre die Auskunft früher würde nur ein Teil der Lohnerhöhung einfließen.

Und auf Knopfdruck Auskunft anfordern geht noch nicht: Okay, es besteht die Möglichkeit die Sozialversicherungsdaten abzufragen, aber das geht sicher nicht auf Knopfdruck.
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Unterhalt / Gehaltserhöhung - von resistance01 - 14-11-2013, 10:37
RE: Unterhalt / Gehaltserhöhung - von p__ - 14-11-2013, 10:41
RE: Unterhalt / Gehaltserhöhung - von MitGlied - 14-11-2013, 11:10
RE: Unterhalt / Gehaltserhöhung - von MitGlied - 14-11-2013, 12:26
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RE: Unterhalt / Gehaltserhöhung - von Ehno - 18-11-2013, 03:40

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