14-11-2013, 12:26
Ja, man muss sein Einkommen rückwirkend offen legen, deshalb wäre die Konstellation: Lohnerhöhung jetzt, Auskunft in einem Jahr maximal üngünstig. Wäre die Auskunft früher würde nur ein Teil der Lohnerhöhung einfließen.
Und auf Knopfdruck Auskunft anfordern geht noch nicht: Okay, es besteht die Möglichkeit die Sozialversicherungsdaten abzufragen, aber das geht sicher nicht auf Knopfdruck.
Und auf Knopfdruck Auskunft anfordern geht noch nicht: Okay, es besteht die Möglichkeit die Sozialversicherungsdaten abzufragen, aber das geht sicher nicht auf Knopfdruck.