14-11-2013, 17:21
Vergiss die Nachholung von Umgängen, die deinetwegen ausgefallen sind.
Wir hatten das vor dem AG beantragt und auch zugesprochen bekommen (bei Ausfall wegen Krankheit).
Die KM hat dagegen Beschwerde eingelegt. Zwar haben wir vom OLG noch kein Ergebnis, aber das JA ist ausdrücklich gegen eine Nachholung von Terminen bei Krankheit des KV (weil das ja nur wieder zu Reibereien führen würde).
Mit der Thematik habe ich mich intensiv befasst und es gibt ca. drei OLG-Urteile, die einem KV ein Nachholrecht einräumen, wenn Umgang seinetwegen ausfällt, allerdings betrifft das zumindest in zwei Fällen spezielle Angelegenheiten. Kann ich ggf. gerne mitteilen, allerdings halte ich es in deinem Fall für besser, du machst einfach die zukünftigen Umgänge weiter und lädst dir nicht gleich neuen Stress auf.
Zumal du rückwirkend ohnehin keinen Anspruch haben wirst, allenfalls kann es um eine zukünftige Regelung gehen, und da wirst du dir keinen Gefallen tun, wenn du der KM Munition gibst, Umgang wegen deiner psychischen Probleme evtl. einschränken zu lassen.
Wir hatten das vor dem AG beantragt und auch zugesprochen bekommen (bei Ausfall wegen Krankheit).
Die KM hat dagegen Beschwerde eingelegt. Zwar haben wir vom OLG noch kein Ergebnis, aber das JA ist ausdrücklich gegen eine Nachholung von Terminen bei Krankheit des KV (weil das ja nur wieder zu Reibereien führen würde).
Mit der Thematik habe ich mich intensiv befasst und es gibt ca. drei OLG-Urteile, die einem KV ein Nachholrecht einräumen, wenn Umgang seinetwegen ausfällt, allerdings betrifft das zumindest in zwei Fällen spezielle Angelegenheiten. Kann ich ggf. gerne mitteilen, allerdings halte ich es in deinem Fall für besser, du machst einfach die zukünftigen Umgänge weiter und lädst dir nicht gleich neuen Stress auf.
Zumal du rückwirkend ohnehin keinen Anspruch haben wirst, allenfalls kann es um eine zukünftige Regelung gehen, und da wirst du dir keinen Gefallen tun, wenn du der KM Munition gibst, Umgang wegen deiner psychischen Probleme evtl. einschränken zu lassen.