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Volljährigenunterhalt. Ist die Mutter in der Pflicht?
#1
Hallo Forum,
ich habe hier super interessante Beiträge gelesen. Nun bin selbst in der Situation das meine Tochter 18 ist bei der KM lebt und noch min. 2 Jahre zur Schule geht. Bislang habe ich brav den Unterhalt an die KM bezahlt. Titel (Statisch) über JA wegen Unterhaltsvorschuss usw. Zwischenzeitlich habe ich mit Wissen der KM den Job gewechselt. Da ich nun meiner Tochter erklären will das ich den Unterhalt künftig an sie zahlen werde, frage ich mich ob ich den Unterhalt nur nach dem festgelegten Titel zahlen muss, hat der Titel noch Bestand bzw. geht er automatisch auf das volljährige Kind über? Sie hat dieses Jahr 7 Monate bei mir gelebt da es erhebliche Probleme mit KM gab. Nicht das ich meiner Tochter das nicht gönne, wir haben eigentlich ein gutes Verhältnis, nur muss ich doch auch mal leben können….nur arbeiten für den Unterhalt???? Muss KM nicht auch mal was fürs K machen? [/font]
Ich bin auch noch etwas irritiert was den Unterhalt an geht. Der richtet sich doch nach dem Nettoeinkommen abzgl. volles KG, private Altersvorsorge und berufsbedingten Aufwendungen oder???? Die KM, die ja auch nun Barunterhaltspflichtig ist, hat übrigens offiziell kein Einkommen, wieder verheiratet mit gemeinsamen Kind und Eigenheim aber seit kurzen noch ein Pflegekind über das JA und bekommt lt. meiner Tochter dafür eine Aufwandsentschädigung von ca. 600 – 800 Euros + ein paar Taler macht sie noch schwarz. Komisch….
Wie viel von meinem Unterhalt kann die Exe meiner Tochter weg nehmen für wohnen usw.? Nochmal.... meine Tochter lebt jetzt wieder bei KM.
Wer hat ähnliche Erfahrung?
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Volljährigenunterhalt. Ist die Mutter in der Pflicht? - von Jupp - 15-11-2013, 00:00

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