15-11-2013, 09:32
Ja, theoretisch ist sie in der Pflicht. So wie es im Link und auch oben steht: Beide Eltern sind unterhaltspflichtig. Praktisch ist sie es fast nicht. Das Kind müsste die Mutter verklagen, ein Richter müsste sie mit Hinweis auf ihre gesteigerte Erwerbsobliegenheit verurteilen. Das ist die Verpflichtung, zur Erwirtschaftung von Unterhalt alle Anstrengungen zu unternehmen.