15-11-2013, 09:55
Ich habe nur Erfahrung mit 2 Verfahrensbeiständen für meinem Sohn. Beide sind Rechtsanwältinnen. Eine hat sich eigentlich nur mit meinem Sohn unterhalten, die andere hat jetzt ein Gespräch mit uns beiden geführt.
Im Ergebnis haben sie das getan, was ihr Job ist, nämlich eine am Kind orientierte Lösung gesucht.
Das war für mich aber eine andere Situation als für Dich, denn mein Sohn hat immer Kontakt zu mir gewollt, obwohl mütterlicher Druck schon bei sehr früher richterlicher Kindesanhörung protokolliert wurde. Für mich ist es daher wohl auch einfach zu sagen, dass ich ihn nicht zum Kontakt mit mir zwingen würde...
Wenn ich eine Bewertung vornehmen sollte, würde ich sagen, es ist ok, dass das Kind einen Beistand hat - dagegen sollte man Rechtsanwälte auf Elternseite verbieten, mMn. sind anwältliche Schriftsätze sehr geeignet, verletzend zu wirken... Es stärkt ja nicht unbedingt die Einigungsbreitschaft, wenn jemand, der die Situation nur von Hörensagen kennt, sich anmaßt, einem Elternteil die Kindeswohlorientierung abzusprechen.
Im Ergebnis haben sie das getan, was ihr Job ist, nämlich eine am Kind orientierte Lösung gesucht.
Das war für mich aber eine andere Situation als für Dich, denn mein Sohn hat immer Kontakt zu mir gewollt, obwohl mütterlicher Druck schon bei sehr früher richterlicher Kindesanhörung protokolliert wurde. Für mich ist es daher wohl auch einfach zu sagen, dass ich ihn nicht zum Kontakt mit mir zwingen würde...
Wenn ich eine Bewertung vornehmen sollte, würde ich sagen, es ist ok, dass das Kind einen Beistand hat - dagegen sollte man Rechtsanwälte auf Elternseite verbieten, mMn. sind anwältliche Schriftsätze sehr geeignet, verletzend zu wirken... Es stärkt ja nicht unbedingt die Einigungsbreitschaft, wenn jemand, der die Situation nur von Hörensagen kennt, sich anmaßt, einem Elternteil die Kindeswohlorientierung abzusprechen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...