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Volljährigenunterhalt. Ist die Mutter in der Pflicht?
#9
Das ist was anderes, minderjähriges Kind, einer statt zwei Barunterhaltspflichtige. Bei Jupp handelt es sich dagegen um eine sehr häufige Standardsituation. Papi zahlt jahrelang, jahrelang, jahrelang, er blecht für Umgangskosten, er blecht für Mehrbedarfe. Bis auf Papi haben sich alle ganz prima an die Existenz dieser Geldpumpe gewöhnt und es in ihr Leben eingebaut. Und wenn Papi mal rumzickt, steht schon das Jugendamt schnell und kostenlos für Mami mit dem Bajonett parat und piekst den Papi dorthin, wo es ihm garantiert wehtut. Schon spudelt die Geldquelle. Kind wird irgendwann volljährig, aber Kind geht auf ein Gymnasium das noch ein oder zwei Jahre läuft, weil Kind nicht gerade von mütterlicher Erziehungskompetenz beflügelt, Ehrenrunden und/oder Schulwechsel.

Alle Welt ausser Papi findet den bisherigen Verlauf der Geldflüsse ganz bequem, gut eingespielt, so könnte es doch einfach weitergehen, oder? Mutti "sorgt" ja weiterhin für das Kind, dort wohnt es, also alles klar. Nix machen, weiter kassieren.

Mit dem 18. Geburtstag sind aber beide Eltern gleichermassen unterhaltsverpflichtet. Ein Sorgerecht gibt es nicht mehr, die Trennungs in Bar- und Betreuungsunterhalt gibt es nicht mehr. Da das Kind sogar ein sogenannter privilegierte Volljähriger im Sinne des §1603 BGB ist, unterliegen beide Eltern sogar Abs. 2, "alle verfügbaren Mittel" zu verwenden, sie sind also ganz besonders verpflichtet, Unterhalt zu bezahlen, ihre Arbeitskraft bestmöglichst zu verwerten um Einkommen zu erwirtschaften. Korrekterweise müsste eine Mutter dann so behandelt werden wie es die Richter mit alleinverpflichteten Vätern minderjähriger Kinder grundsätzlich tun: Gnadenlos unter Druck setzen, unter Anrechnung von fiktivem Einkommen zu Unterhalt verurteilen, anschliessend zum Abschuss d.h. Pfändung freigeben. Ein Vater, der für kleines Geld mit einem Pflegekind rummacht und sich ansonsten von seiner Frau aushalten lässt, deshalb nichts zahlen will, den würde ein Richter geradezu aus dem Saal blasen.

Tja, und bei Müttern volljähriger Privilegierter hat es sich leider ganz anders eingebürgert. Ob sie tatsächlich Barunterhalt an das Kind bezahlen oder den mit dem Kind gegen Kost und Logis verrechnen, wäre ja deren Sache und würde auch nicht stören. Was aber stört, ist dass die mütterliche Erwerbsweigerung allein zu Lasten des Vater geht. Würde die Mutter richtig arbeiten, würde ein entsprechender Teil der Unterhaltspflicht ihr zufallen. Der rechnerische Bedarf des Kindes müsste nur noch zum Teil vom Vater gedeckt werden, der väterliche Unterhalt würde also sinken. Und so gibt es Milde vom Kind, das die Mutter nicht verklagt und Milde vom Richter, wenn es das doch tun würde. Sind ja nur noch ein, zwei Jahre, hey, Papi hat doch eh schon 15 Jahre bezahlt, er soll sich mal nicht so haben. Dem gehts doch eh nur um billige Rache und gar nicht darum, dass Mutti auch mal bezahlt.

In so einer Situation sollte man sich als Vater zunächst mal seinen Unterhaltstitel ansehen, was Jupp trotz klarem Hinweis rätselhafterweise immer noch nicht getan hat. Da steht drin, ob der vielleicht befristet auf den 18. Geburtstag ist (wozu in der faq bei Titelunterzeichnung dringend geraten wird). Ist er es, so ist der Unterhalt sofort einzustellen. Die Gegenseite muss sich dann bemühen, zu einer neuen Vereinbarung zu kommen und bei dieser Gelegenheit kann man zumindest die bisher so bequeme Abkassiererei mal in Frage stellen, an gegenseitige Verpflichtungen erinnern und die Karten neu mischen. Runter auf den Boden der Tatsachen, weg von der vollautomatischen Unterhaltspumpe. Auf jeden Fall sollte man aber unanbhängig vom Titel tun, was ebenfalls in der faq geraten wird, das Kindergeld auf sich umleiten, wozu man als Alleinzahler nun das Recht hat. Es muss wirklich nicht sein, dass man der Mutter auch noch das Kindergeld obendrauf zum Geschenk macht. Und natürlich geht der Unterhalt nicht mehr an Mutti, sondern nur noch direkt an das volljährige Kind.
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RE: Volljährigenunterhalt. Ist die Mutter in der Pflicht? - von p__ - 15-11-2013, 11:04

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