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Volljährigenunterhalt. Ist die Mutter in der Pflicht?
#10
@p

Ist alles richtig, was Du schreibst.

Aber bis vor ´nem halben jahr habe ich ja auch das Geld in die andere Richtung gepumpt. Und nie hat´s jemanden interessiert, wie ich z. B. den Umgang (400 von der Mutter geschaffene Entfernungs-km) finanziell hinkriege. Ich erinnere mich noch sehr genau an die sofortige Gehaltspfändung als einzige Antwort, als ich der gegnerischen RA vorschlug, teilweise gegen mütterliche Verbindlichkeiten in 200facher Höhe aufzurechnen.

Nur -ohne dass ein Cent Unterhalt geflossen war- wurde mir im letzten Verfahren dargelegt, wieviel Kooperation auf meine Kosten erwartet werden könnte, damit die Mutter den Umgang wahrnehmen kann. Vielleicht ist es ja nur Einbildung - aber ich habe eben bisher den Eindruck, dass unterhaltsmäßig da grundsätzlich etwas anders läuft - deshalb bin ich ja auf den weiteren Fortgang gespannt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Volljährigenunterhalt. Ist die Mutter in der Pflicht? - von wackelpudding - 15-11-2013, 12:01

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