15-11-2013, 13:08
Danke für Eure Hinweise.
Am sinnigsten scheint mir bis jetzt der Vorschlag zu sein, einfach da JA zu fragen, ob denn die aktuelle Unterhaltshöhe überhaupt richtig berechnet ist.
Die Beistandschaft ist nämlich neu, und die haben noch nie Unterlagen von mir bekommen, sondern einfach den 2010 titulierten Mindestunterhaltsbetrag, den die KM bis kurzem direkt von mir bekommen hat, gefordert.
Eigentlich müssten die doch mit der Forderung nach Offenlegung des Einkommens reagieren.
Oder soll ich lieber keine schlafenden Löwen wecken, und hoffen, dass das JA auch in Zukunft vergisst, regelmäßig meine Einkünfte zu kontrollieren? (Kann mir kaum vorstellen, dass die da nachlässig sind.)
Am sinnigsten scheint mir bis jetzt der Vorschlag zu sein, einfach da JA zu fragen, ob denn die aktuelle Unterhaltshöhe überhaupt richtig berechnet ist.
Die Beistandschaft ist nämlich neu, und die haben noch nie Unterlagen von mir bekommen, sondern einfach den 2010 titulierten Mindestunterhaltsbetrag, den die KM bis kurzem direkt von mir bekommen hat, gefordert.
Eigentlich müssten die doch mit der Forderung nach Offenlegung des Einkommens reagieren.
Oder soll ich lieber keine schlafenden Löwen wecken, und hoffen, dass das JA auch in Zukunft vergisst, regelmäßig meine Einkünfte zu kontrollieren? (Kann mir kaum vorstellen, dass die da nachlässig sind.)