15-11-2013, 22:02
Sorgerechtsverfahren in einem Thread zusammengeführt. Die Fragen:
1. Kontaktieren ja, bietet ein Gespräch an. Verfahrensbeistand muss gar nichts ausser Rechnungen schreiben, hat keine Verpflichtung mit irgendwem zu reden. Seine Aufgaben sind recht allgemein gefasst.
2. Eigentlich gehts nur um das, was am Amtsgericht schon Thema war. Falls es einen mündlichen Termin gibt, kann man trotzdem noch ein paar Sachen sagen, die darüber hinaus gehen. Ausprobieren.
3. Ich nicht. Nicht gerade eines der grossen OLGs.
4. Ihr könnte das alles probieren und vor allem auf die Eilbedürftigkeit hinweisen, aber es liegt im Ermessen der Richter wie ernst er das nimmt.
1. Kontaktieren ja, bietet ein Gespräch an. Verfahrensbeistand muss gar nichts ausser Rechnungen schreiben, hat keine Verpflichtung mit irgendwem zu reden. Seine Aufgaben sind recht allgemein gefasst.
2. Eigentlich gehts nur um das, was am Amtsgericht schon Thema war. Falls es einen mündlichen Termin gibt, kann man trotzdem noch ein paar Sachen sagen, die darüber hinaus gehen. Ausprobieren.
3. Ich nicht. Nicht gerade eines der grossen OLGs.
4. Ihr könnte das alles probieren und vor allem auf die Eilbedürftigkeit hinweisen, aber es liegt im Ermessen der Richter wie ernst er das nimmt.