15-11-2013, 22:39
Ich habe jeweils (2 Gerichte in unterschiedlichen Bundesländern) Ausfertigungen der Beschlüsse erhalten, mit denen der Beistand bestellt wurde. Zitat aus dem letzten: "Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren. Der Verfahrensbeistand soll Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitwirken."
Insofern hat mich die Beiständin dann auch angeschrieben und nach ihrem Bekunden auch die Mutter.
Zur Terminsverfügung: Ist denn das persönliche Erscheinen der KM angeordnet?
Insofern hat mich die Beiständin dann auch angeschrieben und nach ihrem Bekunden auch die Mutter.
Zur Terminsverfügung: Ist denn das persönliche Erscheinen der KM angeordnet?
Wer nicht taktet, wird getaktet...