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Volljährigenunterhalt. Ist die Mutter in der Pflicht?
#11
@ wackelpudding, es interessiert niemanden wie man den Kontakt zu den Kids hält bzw. welche Kosten anfallen, das ist Sache des KV ob und wie. Ich habe über Jahre gekämpft das ich meine Kids sehen kann wie es meine Arbeit und auch Umzug zu lässt, die Kosten....Ferienabsprache gleich null und trotzdem habe ich beim JA einen Erfolg zum Umgang erziehlt, das hat die KM nicht gestöhrt und mir noch Knüppel zwischen die Beine geworfen. Sie hat die Kids den ganzen Tag und kann entsprechend vorgehen ;-) Das Problem sind nicht immer wir sondern extrem Problemorientierte KM, der Gesetzgeber tut sein übriges dazu.....Die Möglichkeiten da gegen etwas zu tun sind für den KV extrem begrenzt warum auch immer.
@ p den Titel werd ich mal suchen :-) nur in der Zeit der Trennung kommt man (ich) nicht auf die Idee mal nach zu schauen wozu in der faq bei Titelunterzeichnung dringend geraten wird. Darüber hinaus bin ich trotzdem Unterhaltspflichtig wenn mein Kind noch zur Schule geht......Ich meine das ich ein gutes Verhältnis zu meiner Tochter habe und unterstütze sie nur glaube ich nicht das KM das auch hat denn hat sie Tochter über die neuen Verhältnisse der volljährigkeit nicht aufgeklärt. Umleiten KG ist ein weiteres Problem, so ohne weiteres ist es nicht möglich auch wenn ich Unterhalt zahle......geb mir nen Tipp wie :-)
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RE: Volljährigenunterhalt. Ist die Mutter in der Pflicht? - von Jupp - 16-11-2013, 01:28

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