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Volljährigenunterhalt. Ist die Mutter in der Pflicht?
#12
Du solltest wirklich einmal das oben direkt verlinkte faq-Kapitel lesen, dazu wurde dir jetzt viermal geraten. Du wirst nie etwas erreichen, wenn du Tips komplett ignorierst. Da steht auch das Vorgehen bezüglich Kindergeld drin. Ich kopiere es dir heraus: "Als Vater sollte man dann die Kindergeldkasse anschreiben, Meldebescheinigung des Kindes und Kopie der eigenen Unterhaltszahlungen beifügen und das Kindergeld für sich beantragen. Das kann sogar zu einer Nachzahlung des Kindergeldes an den Vater führen." Die Kindergeldkasse ist normalerweise bei der Arbeitsagentur, Google sagt dir alles.
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RE: Volljährigenunterhalt. Ist die Mutter in der Pflicht? - von p__ - 16-11-2013, 10:22

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