17-11-2013, 16:07
(17-11-2013, 14:57)Sixteen Tons schrieb: Aber so wie ich meine Optionskommune kenne, muß ich mir schon mal so langsam einen Rechtsanwalt für eine mögliche Vertretung vorJa.
dem Bundessozialgericht suchen.
(17-11-2013, 14:57)Sixteen Tons schrieb: Wenn dann zwischenzeitlich die temp. BG abgeschafft wird, ist zumindest für den Grundsicherungsträger das Problem aus der Welt.Nein. Niemals nicht. Gerade weil du bereits Instanzenmäßig soweit bist, sollten wir uns lieber auch Gedanken über den paralellen Gang zu BVerfG machen.
Ich werde einiges tun, um die "temp. BG" zu erhalten! Das ist die einzige verfassungskonforme Lösung zur Bedarfsdeckung von Trennungskindern bei getrennt lebenden Eltern. Die Ausgestaltung kann noch verbessert werden, z.B. in dem automatisch von vornherein der hälftige Regelsatz für die Kinder an jeden der beiden Eltern gezahlt wird (und dann ein evtl. Ausgleich ins Innenverhältnis der Eltern gelegt wird - aber nicht umbekehrt).
Aber dein Problem wird um sich greifen, dass die JC mit der KU-Zahlung den Bedarf der Kinder als gedeckt betrachten... Es steht zu befürchten, dass schlechter informierte Väter das einfach hinnehmen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #