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Verjährung 2020? Mein Fall, was tun?
#3
Es handelt sich also um eine Verfolgungsverjährung nach §78 StGB, keine Vollstreckungsverjährung. Damit beträgt die Frist fünf Jahre. Der Beginn ist in §78a festgelegt: "Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt." Die Unterbrechungen kannst du in c nachlesen.

Vor 2015 würde ich deshalb nicht an eine Rückkehr denken, besser aber 18. Geburtstag Kind plus fünf Jahre.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Verjährung 2020? Mein Fall, was tun? - von p__ - 17-11-2013, 22:02
RE: Verjährung 2020? Mein Fall, was tun? - von ullrich - 08-12-2013, 17:41

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