17-11-2013, 22:49
Hallo und guten Abend,
ich wurde aufgefordert, meine Steuererklärung 2012 abzugeben.
Für das Jahr 2011 hat trotz des gemeinsamen Haushalts meine Frau im Herbst 2012 eine Einzelveranlagung abgegeben. Nach einer Gerichtsverhandlung musste sie das erhaltene Geld zurücküberweisen und ich musste nicht die horrende Summe wie gefordert an das Finanzamt überweisen. Nach der besagten Gerichtsverhandlung wurde ich erneut aufgefordert eine Steuererklärung für das Jahr 2011 abzugeben.
Der Witz war, dass KM trotz mehrmaliger Bitte meinerseits wieder nicht darauf reagierte und seitdem ist auch nichts mehr geschehen.
Beginnt jetzt wieder das kostspielige Procedere? Nachdem wir offiziell auch 2012 noch das erste Halbjahr zusammenlebten, sollte doch auch für diesen Zeitraum eine gemeinsame Veranlagung abgegeben werden?!
Für Ratschläge bin ich wie immer dankbar.
LG
ich wurde aufgefordert, meine Steuererklärung 2012 abzugeben.
Für das Jahr 2011 hat trotz des gemeinsamen Haushalts meine Frau im Herbst 2012 eine Einzelveranlagung abgegeben. Nach einer Gerichtsverhandlung musste sie das erhaltene Geld zurücküberweisen und ich musste nicht die horrende Summe wie gefordert an das Finanzamt überweisen. Nach der besagten Gerichtsverhandlung wurde ich erneut aufgefordert eine Steuererklärung für das Jahr 2011 abzugeben.
Der Witz war, dass KM trotz mehrmaliger Bitte meinerseits wieder nicht darauf reagierte und seitdem ist auch nichts mehr geschehen.
Beginnt jetzt wieder das kostspielige Procedere? Nachdem wir offiziell auch 2012 noch das erste Halbjahr zusammenlebten, sollte doch auch für diesen Zeitraum eine gemeinsame Veranlagung abgegeben werden?!
Für Ratschläge bin ich wie immer dankbar.
LG