17-11-2013, 23:19
Du solltest Deine Erklärung in Form einer Zusammenveranlagung abgeben, da Du dann erst einmal Deiner Erklärungspflicht nachgekommen bist und das Finanzamt Dich dann erst einmal in Ruhe lässt.
Nun ist aber die Sache dann nicht zuende: Das Finanzamt wird dann Dein Exilein anschreiben und um Unterschrift, somit Bestätigung, bitten.
Sie wird wohl nicht unterschreiben.... Wenn ja ist alles gut. Wenn nein:
Dann musst Du leider erneut klagen.
Da sie die Unterschrift leisten MUSS, wirst Du erneut gewinnen.
Den Streß und Werdegang vom letzten Mal kennst Du ja schon. Eine andere Möglichkeit besteht nicht.
Nun ist aber die Sache dann nicht zuende: Das Finanzamt wird dann Dein Exilein anschreiben und um Unterschrift, somit Bestätigung, bitten.
Sie wird wohl nicht unterschreiben.... Wenn ja ist alles gut. Wenn nein:
Dann musst Du leider erneut klagen.
Da sie die Unterschrift leisten MUSS, wirst Du erneut gewinnen.
Den Streß und Werdegang vom letzten Mal kennst Du ja schon. Eine andere Möglichkeit besteht nicht.