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Frage zu Umgangskosten...
#1
Zitat:Sie begründeten ihre Entscheidung damit, es genüge, dass Kinder mit einer gewissen Regel­mäßigkeit länger als einen Tag bei einem Elternteil wohnen, um eine so genannte temporäre Bedarfsgemein­schaft anzunehmen. Dem Kläger steht daher nach Ansicht der Richter Sozial­geld in Höhe von 1/30 des Monatsbe­trags für solche Tage zu, für die er nachweisen kann, dass er sich über­wiegend – in der Regel länger als zwölf Stunden pro Kalendertag – bei dem umgangsberechtigten Vater aufhält. Er sei für diese Zeiträume hilfebedürftig, weil seine Mutter ihm für die Besuche beim Vater weder Geld noch Essen mitgebe und sein Vater ALG II-Leistungen nur für sich selber beziehe.

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 20. Februar 2011 – L 7 AS 119/08
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Würde eventuell ein vom Notar erstellter und von der Kimu unterschriebener Schrieb, dass die Kinder an zwei Tagen/Woche beim Papi sind, als dauerhafter Nachweis insofern helfen als dass dann die Vorlage eben dieses Nachweises ans Jobcenter alle halbe Jahre wegfällt ?
Falls nicht, wie kann dann die halbjährliche Vorlage entfallen ? Taugt eventuell nur ein Gerichtsbeschluss dafür oder gehts überhaupt gar nicht ?
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Frage zu Umgangskosten... - von pudding - 18-11-2013, 16:05
RE: Frage zu Umgangskosten... - von pudding - 18-11-2013, 16:37
RE: Frage zu Umgangskosten... - von pudding - 18-11-2013, 17:14
RE: Frage zu Umgangskosten... - von pudding - 18-11-2013, 18:49
RE: Frage zu Umgangskosten... - von pudding - 25-01-2014, 15:20

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