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Frage zu Umgangskosten...
#2
Eine grundsätzliche Bestätigung der Mutter, das Umgang stattfindet,
ist generell schon mal gut und damit reißt du die ersten
Mauern der Bürokratie ein.

Einen Gerichtsbeschluß:"Die Kinder werden am xx.yy.zzzz und
xx.yy.zzzz bei dem umgangsberechtigten Elternteil sein", gibt es nicht.

"Die" möchten eine Liste über die tatsächlich stattgefundenen Umgangstage. Das Kind war ja auch mal krank, auf einer Schulveranstaltung oder sonstwie verhindert (oder der Umgangselternteil).

Deswegen will man das ja auch abschaffen. Zunächst reicht man
eine Planung über das nächste halbe Jahr ein, bekommt einen vorläufigen Bewilligungsbescheid, dann stehen die endgültigen Zeiten fest (die der Umgangsvater mitteilt) und es gibt einen endgültigen Bescheid. Das macht den Leuten zuviel Arbeit.

Aber einen Blankoschein für ein halbes Jahr gibt es leider nicht.
Auf der anderen Seite wollen sie doch immer etwas zum Lochen, Bestempeln und Abheften haben.
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Frage zu Umgangskosten... - von pudding - 18-11-2013, 16:05
RE: Frage zu Umgangskosten... - von Sixteen Tons - 18-11-2013, 16:21
RE: Frage zu Umgangskosten... - von pudding - 18-11-2013, 16:37
RE: Frage zu Umgangskosten... - von pudding - 18-11-2013, 17:14
RE: Frage zu Umgangskosten... - von pudding - 18-11-2013, 18:49
RE: Frage zu Umgangskosten... - von pudding - 25-01-2014, 15:20

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