18-11-2013, 16:46
(18-11-2013, 16:37)pudding schrieb: dann kann man ja der elenden Abhängigkeit vom Goodwill der Mutter gar nicht entkommen... ?!
Wie stehen denn die Chancen beim SG gegen das JC bei einer Klage falls die Mutter sich weigert irgendetwas bezüglich des Nachweises des Umgangs zu unterschreiben ?
Das müsstest du vor dem Familiengericht beantragen.
Das Problem: Sie hat gar keine rechtliche Verpflichtung, diese
Unterschrift zu leisten und es gibt auch gar keine rechtliche
Pflicht von dir, diese gegenüber dem Jobcenter zu erbringen.
Es gibt aber eine Pflicht zur Mitwirkung (deiner), ein Beweismittel
zur Glaubhaftmachung von Tatsachen zu erbringen.
Du kannst auch deine Nachbarn, die Tante vom Blumenladen um die
Ecke, deine Lebensgefährtin oder sonstwen fragen, das sie die Umgangskontakte auf deinem Papiervordruck bezeugen.
Zur Not kannst du eine Versicherung an Eides statt abgeben,
gem. §23 SGB X: "Die Folgen einer Versicherung an Eides statt
sind mir bekannt. Hiermit versichere ich das Heinz-Peter vom
xx.yy.zzzz bis xx.yy.zzzz in meinem Haushalt war. Herzlichst,
euer B. Darf." (Falschaussage = 1 Jahr Knast)
Du kannst dich natürlich noch monatelang mit den Gerichten herumstreiten, ob du diesen Beweis zu erbringen hast oder nicht.