(18-11-2013, 16:26)eve1510 schrieb: Ja das hat das Jugendamt berechnet. Die haben nach der Düsseldorfer Tabelle gerechnet. Er liegt in der Gehaltsklasse 2.300-2.700 Euro und wurde dann eine Stufe höher gestellt also bei 2.701-3100 Euro. Mit Abzug der hälfte vom Kindergeld (107,50) muss er 273,50 Euro bezahlen.
Die 437 Euro sind erst ab 6 Jahre. Der kleine ist 5 Jahre.
Die Sache ist eigentlich ziemlich einfach:
Dem Jugendamt einen Zweizeiler schreiben, daß man den errechneten KU für zu hoch hält und nicht bereit ist, diesen zu zahlen.
Eine Begründung ist gar nicht notwendig!
Dann abwarten, ob sie klagen (die bis dahin kommenden Drohbriefe kann man ignorieren).
Wenn sie klagen: guten Anwalt suchen (am besten schon vorher auch Unterstützung bei einer örtlichen Väterselbsthilfegruppe wie dem VAFK oder anderen - welche gerade in der Nähe ist - suchen. Erstmal können die einem oft gute Tips zum Umgang mit dem JA geben und oft kennen sie auch gute Anwälte).
Grundsätzlich gilt (es wurde weiter oben schon gesagt):
Das JA muß klagen (!!!), wenn es den höheren KU durchsetzen will!
Die Chancen, daß das JA damit durchkommt, dürften in Eurem Fall nicht allzu groß sein.
Simon II