18-11-2013, 17:45
(18-11-2013, 16:16)netlover schrieb: eve: dann soll er eine abänderungsklage einreichen!
So weit waren wir schon längst in der Diskussion... nochmal, da es offenbar unklar geschrieben war: Weder die Schulden noch sonstige hier vermutete Gründe für niedrigeren Unterhalt sind für die Rechtspflege stichhaltig. Stufe 4 ist das höchste der Gefühle, das dieser Vater erreichen kann, aber das Jugendamt hat gute Chancen, ihn erfolgreich auf Zahlung nach Stufe 5 zu verklagen.
(18-11-2013, 16:26)eve1510 schrieb: Die 437 Euro sind erst ab 6 Jahre. Der kleine ist 5 Jahre.
Ich weiss, das war als Hinweis geschrieben dass der Unterhalt bald weiter steigt. Du hast schliesslich geschrieben, dass das Kind 5 ist, also wird der 6. Geburtstag in Monaten statt Jahren stattfinden. Dann gehts wieder einen kräftigen Schluck rauf.
(18-11-2013, 17:17)Simon ii schrieb: Die Chancen, daß das JA damit durchkommt, dürften in Eurem Fall nicht allzu groß sein.
Die Chancen sind sehr gut, ihn statt zu Stufe 3 auf Stufe 4 zu verurteilen und Stufe 5 ist auch noch drin, je nachdem wie der Richter drauf ist. Man muss das aber genau abwägen, weil bei einer Klage sofort gewaltige Anwaltskosten entstehen. Die entstehen zwingend, weil Anwaltspflicht für den Vater herrscht. Man muss also den optimalsten Mittelweg zwischen Klagerisiko und Unterhaltshöhe fahren.
600 EUR Schuldenrückzahlung für fünf Jahre, das ist eine Gesamtbelastung von 36000 EUR. Was hat man denn mit dem vielen Geld gemacht? Gibts da noch einen Gegenwert dazu oder wurde die Kohle in der Spielbank verjuxt oder Schrottimmobilien gekauft? Kann man diesen Gegenwert wieder zu Geld machen? Ich kann euch nur raten, sparen zu lernen. Ein teures Bepassungsprogramm mit eigenem Zimmer für das Kind ist eindeutig übertrieben und schadet der Beziehung mehr wie es nutzt. Für Kindersachen gibts Babybazare, wo von Spielzeug bis Kleidung alles gebraucht und bezahlbar ist.
Wurde denn das Nettogehalt des Vaters richtig berechnet? Berufsbedingte Aufwendungen abgezogen? Hast du das entsprechende Kapitel der faq gelesen?