18-11-2013, 21:18
Das was das JA dir erzählt entspricht der üblichen "Rechtsprechung" in Deutschland.
Arbeitslosigkeit wird für mindestens 6 Monate als vorübergehendes Ereignis gewertet und deswegen ignoriert, bzw. es wird erwartet, dass man den Unterhalt aus "Rücklagen" weiter bezahlt.
Selbstverständlich kann die Bildung solcher Rücklagen auch nicht angerechnet werden.
Aber hast du schon mal über die Beantragung von aufstockendem Hartz4 nachgedacht?
Wenn du durch die Zahlung von Unterhalt unter den Hartz4-Satz zuzüglich Freibeträge rutscht, kannst du erfolgreich Hartz4 beantragen und damit den Unterhaltsbütteln den Stinkefinger zeigen.
Arbeitslosigkeit wird für mindestens 6 Monate als vorübergehendes Ereignis gewertet und deswegen ignoriert, bzw. es wird erwartet, dass man den Unterhalt aus "Rücklagen" weiter bezahlt.
Selbstverständlich kann die Bildung solcher Rücklagen auch nicht angerechnet werden.
Aber hast du schon mal über die Beantragung von aufstockendem Hartz4 nachgedacht?
Wenn du durch die Zahlung von Unterhalt unter den Hartz4-Satz zuzüglich Freibeträge rutscht, kannst du erfolgreich Hartz4 beantragen und damit den Unterhaltsbütteln den Stinkefinger zeigen.