18-11-2013, 21:54
Im TFAQ nachlesen wie man sich bei Strafanzeigen verhalten sollte. Anwalt für Strafrecht sollte hier Pflicht sein. Er kann sich als Pflichtverteidiger bestellen lassen, wenn es zu einem Verfahren kommen sollte.
In der Privatinsolvenz besteht Vollstreckungsverbot. Das weiß Dein Ex. Er wird zivilrechtlich nichts weiter unternehmen. Deshalb versucht er es über die Staatsanwaltschaft.
Im Zweifel wegen des einen Monats Deiner auf ein Verfahren ankommen lassen. Du hast Dich nicht schuldhaft der Zahlungspflicht entzogen. Wenn der Amtsrichter das Verfahren wieder aufnimmt, dann die Istanzen bis zum OLG durchlaufen um da raus zu kommen. Achte dann auf die Wahl des Anwalts!
Nach der Privatinso bist Du erst mal die Altschulden los. Bezüglich der laufenden Unterhaltsbeträge solltest Du mal Zahlen nennen einschl. Einkommen. Das hilft, die Sache zu beurteilen.
Das Jobcenter wird Euch als Bedarfsgemeinschaft sehen. Es hängt also davon ab was Dein LG verdient. Wenn Du die Zahlen postest, ist es erkennbar, ob ALGII eine Chance hat.
In der Privatinsolvenz besteht Vollstreckungsverbot. Das weiß Dein Ex. Er wird zivilrechtlich nichts weiter unternehmen. Deshalb versucht er es über die Staatsanwaltschaft.
Im Zweifel wegen des einen Monats Deiner auf ein Verfahren ankommen lassen. Du hast Dich nicht schuldhaft der Zahlungspflicht entzogen. Wenn der Amtsrichter das Verfahren wieder aufnimmt, dann die Istanzen bis zum OLG durchlaufen um da raus zu kommen. Achte dann auf die Wahl des Anwalts!
Nach der Privatinso bist Du erst mal die Altschulden los. Bezüglich der laufenden Unterhaltsbeträge solltest Du mal Zahlen nennen einschl. Einkommen. Das hilft, die Sache zu beurteilen.
Das Jobcenter wird Euch als Bedarfsgemeinschaft sehen. Es hängt also davon ab was Dein LG verdient. Wenn Du die Zahlen postest, ist es erkennbar, ob ALGII eine Chance hat.