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Unterhalt bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit
#9
Ich war immer berufstätig, er aufgrund der kaputten Firma Zuhause, die Kids waren klein.
Hätte ich sie mitgenommen, hätten sie Schule und Kindergarten wechseln müssen.
Ich war damals so gutmütig und habe dem zugestimmt, was ich bitterst bereue.

Mein LG ist selbstständig, da ist es nicht so einfach zu sagen, was er verdient, aber für die Berechnung bzgl Hartz 4 sicherlich zu viel.
Hatte die ganze Zeit 2.700 Brutto, 1.747 netto, musste 660.- Euro Unterhalt zahlen.
Hatte im letzten Monat 1.000 netto und soll nun 660 Euro zahlen!
Nun verdiene ich 2.200 Brutto, noch keine Lohnabrechnung bekommen eines vollen Monats, werden wohl ca. 1.500 netto sein.
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RE: Unterhalt bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit - von Nappo - 18-11-2013, 21:54
RE: Unterhalt bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit - von Corvette - 18-11-2013, 22:07

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